Guten Tag liebe Leser,
in der iX-Ausgabe 10/2013 ist in dieser Woche ein interessanter Artikel mit dem Namen „Cloud-Provider-Auswahl angesichts der NSA-Affäre“ erschienen.
Dieser Artikel beschreibt insbesondere wie schwer es amerikanische Unternehmen haben mit dieser Affäre umzugehen und die Kunden in Sachen Datenschutz zu Frieden zu stellen bzw. zu beruhigen. Ebenfalls wird dem Leser die Frage gestellt, inwiefern „German Cloud“ auch wirklich Deutsch ist, ob eine deutsche Infrastruktur alleine ausreicht und vor allem wie die Rechtslage sich gestaltet, wenn Daten nicht auf deutschen Servern gespeichert werden.
Der Kieler Analyst und Cloud-Experte René Büst hat sich um die Vorsichtsmaßnahmen für Cloud-Kunden Gedanken gemacht und ca. 300 Fragen zu rechtlichen, technischen und vertraglichen Aspekten, die sich Kunden verinnerlichen sollten, verfasst. Die iX hat daraufhin eine Fragebox erstellt mit den „10 wichtigsten Fragen an den Cloud-Anbieter“, um dem Kunden das Vorsortieren der Angebote zu erleichtern.
Auch webtropia.com hat sich diesen Fragen angenommen und möchte euch die Antworten nicht vorenthalten. Hier unsere Antworten zu den 10 wichtigsten Fragen:
1.) iX-Frage: In welchem Land stehen die für das Cloud Computing genutzten Rechenzentren? webtropia.com-Antwort: Unsere Server befinden sich ausschließlich in einem Rechenzentrum in Deutschland, Düsseldorf. 2.) iX-Frage: In welchen Staaten ist der Cloud-Betreiber selbst beziehungsweise eine Tochter- oder Muttergesellschaft geschäftlich aktiv? webtropia.com-Antwort: Wir sind ausschließlich in Nordrhein-Westfalen aktiv. 3.) iX-Frage: Wo ist der Firmensitz des Anbieters? webtropia.com-Antwort: Unser Firmensitz ist Am Gatherhof 44 in 40472 Düsseldorf – Deutschland. 4.) iX-Frage: Wo ist der Gerichtsstand? webtropia.com-Antwort: Der Gerichtsstand ist Düsseldorf. 5.) iX-Frage: Teilt der Cloud-Betreiber dem Kunden mit, wenn es einen Zugriff von Behörden auf die Daten gab oder gibt? webtropia.com-Antwort: Aufgrund der Gesetzeslage erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Kunden nach Freigabe durch die anfragende Behörde. 6.) iX-Frage: Wird offengelegt, ob und wenn ja welche Drittanbieter für den Dienst in Anspruch genommen werden? webtropia.com-Antwort: Wir legen offen welche Drittanbieter für diesen Dienst in Anspruch genommen werden. 7.) iX-Frage: Inwiefern wird über Verstöße der Drittanbieter gegen deutsches Datenschutzrecht informiert? webtropia.com-Antwort: Wenn derartige Verstöße stattfinden, werden die betroffenen hierüber informiert. 8.) iX-Frage: Erhält man als Kunde eine vollständige, aktuelle und detaillierte Liste der für den Cloud-Service eingesetzten Hard- und Software? webtropia.com-Antwort: Ja, dies ist der Fall. 9.) iX-Frage: Werden alle Verträge nach deutschen Recht geschlossen? webtropia.com-Antwort: Alle unsere Verträge werden ausschließlich nach deutschem Recht abgeschlossen. 10.) iX-Frage: Wie hoch ist die Konventionalstrafe bei einem Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht oder die vereinbarten Vertraulichkeitsbestimmungen? webtropia.com-Antwort: Es gibt keine pauschalen Konventionalstrafen, diese werden im Einzelfall mit dem jeweiligen Geschäftskunden vereinbart.webtropia.com hat sich mit der Beantwortung dieser Fragen sehr genau anvertraut, um euch unsere Einstellung zum Thema Datenschutz zu vermitteln.
Weiter Informationen findet ihr unter: http://www.webtropia.com
Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende wünscht euch
das Blog-Team von webtropia.com
Benutzte Quellen: iX – Ausgabe 10/2013 – Bericht: „Cloud-Provider-Auswahl angesichts der NSA-Affäre“ von: Monika Ermert – freie Journalisten
1 Comment
Vertrauliche Daten gehören eben nur verschlüsselt in die Cloud, wenn die Verschlüsselung gut ist spielts ja auch keine Rolle wo es gespeichert wird.